In der Nacht vom 2. auf den 3. Oktober 1990 stand ich mit ungezählten anderen Menschen vor dem Berliner Reichstagsgebäude und feierte mit, dass die Vereinigung von Bundesrepublik und DDR vollzogen wurde. Ich erinnere mich noch heute gut an die aufgeregte, freudige Stimmung, an die Glocke, die Stimme Richard von Weizsäckers und die Nationalhymne.
Als eines der weiteren Symbole des neuen gesamtdeutschen Staates wurde die schwarz-rot-goldene Bundesflagge am Mast hochgezogen. Über die deutschen Farben schreibt der Bundestag auf seinen Internetseiten:
„1949 entschied sich der Parlamentarische Rat bei einer Gegenstimme für Schwarz-Rot-Gold als Farben der Staatsflagge der Bundesrepublik Deutschland. Im Grundgesetz wurden die Farben der Einheits- und Freiheitsbewegung und der ersten Republik in Artikel 22 festgelegt. Die DDR entschied sich ebenfalls für Schwarz-Rot-Gold, fügte jedoch ab 1959 das von einem Ährenkranz umgebene Hammer-und-Zirkel-Emblem ein. Am 3. Oktober 1990 erlangte das Grundgesetz auch in den östlichen Bundesländern Gültigkeit und die schwarz-rot-goldene Flagge wurde zur Fahne des wiedervereinigten Deutschland.
Heute sind die Farben Schwarz-Rot-Gold national wie international unumstritten und stehen für ein weltoffenes, vielfach geachtetes Land. Die Deutschen identifizieren sich mit diesen Farben wie nur selten zuvor in ihrer wechselvollen Geschichte, was nicht nur bei Fußball-Weltmeisterschaften vielerorts zum Ausdruck kommt.“
Text Deutscher Bundestag